Code of Conduct

Einführung

 

Unser Unternehmen zählt in Europa zu den Spitzenreitern, wenn es um Breitbandinternet und digitales Zuhause geht. Unsere Produkte sind einfach zu bedienen und stehen für Innovation, Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit: Ob schneller Internetzugang, einfache Vernetzung, starkes WLAN, komfortables Telefonieren oder clevere Smart-Home-Anwendungen. Bereits seit 1986 fertigen und entwickeln wir unsere Produkte am Berliner Standort und produzieren in Europa. Unser Team aus mehr als 900 Mitarbeitenden ist dabei der Schlüssel zu unserem Erfolg.

Um unseren gemeinsamen Weg fortsetzen zu können und die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens zu sichern, braucht es vor allem eines: gegenseitiges Vertrauen durch verantwortungsbewusstes und integres Handeln. Deshalb bekennt sich unser Unternehmen zur konsequenten Einhaltung der geltenden Gesetze, Normen und Standards. Zugleich wollen wir gemeinsam mit allen Mitarbeitenden, Kunden, und Partnern unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Welt leisten. Dafür stellen wir unsere innovativen Produkte und Technologien in den Mittelpunkt, die das Leben der Menschen verbessern und natürliche Ressourcen schützen.

Der vorliegende Code of Conduct dient dazu, unsere Prinzipien und Werte in klare Vorgaben für ethisch korrektes und regelbasiertes Verhalten zu übersetzen. Er dient als Leitfaden für unsere Mitarbeitenden, um richtige Entscheidungen in unübersichtlichen und komplexen Situationen treffen zu können. So sollen Risiken minimiert und Schäden vom Unternehmen abgewendet werden. Damit ist klar: Wir verzichten auf Geschäfte, die nur durch Verstöße gegen Gesetze oder interne Unternehmensregeln möglich sind.

FRITZ! hält bei all seinen Aktivitäten die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bedingt durch den Hauptsitz des Unternehmens bilden deutsche und europäische Rechtsnormen die Grundlage für den Code of Conduct. Für bestimmte Regionen, Länder oder Funktionen können strengere Richtlinien oder detailliertere Anweisungen zur Anwendung kommen. Sollte eine Bestimmung des Codes im Widerspruch zur lokalen Gesetzgebung stehen, so haben die Bestimmungen der lokalen Gesetzgebung Vorrang.

Lieferanten von FRITZ! und der mit ihnen verbundenen Tochterunternehmen haben sich den Grundsätzen dieses Code of Conduct zu verpflichten. Sie verpflichten sich darüber hinaus, alle ihre Lieferanten und Unterlieferanten stets sorgfältig, nach objektiven, sachlichen Kriterien und gemäß den Grundsätzen dieses Code of Conduct auszuwählen, diese zu vermitteln und deren Einhaltung sicherzustellen. Von unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die in diesem Code of Conduct beschriebenen Werte teilen und sich ebenfalls zu deren Einhaltung bekennen.

Jan Oetjen (CEO), Peter Faxel (CTO), Jan-Christian Werner (CFO)

Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards

FRITZ! verpflichtet sich, die Menschenrechte seiner Mitarbeitenden zu wahren und gestaltet faire und gute Arbeitsbedingungen mit sicheren Jobs, wettbewerbsfähiger Entlohnung, Zusatzleistungen und geregelten Arbeitszeiten. Wir schaffen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das nicht nur dazu beiträgt, arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten zu minimieren, sondern auch die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden verbessert.

Sichere Arbeitsplätze und angemessene Entlohnung

FRITZ! bietet sichere und langfristige Arbeitsplätze mit einer wettbewerbsfähigen Entlohnung einschließlich attraktiver Zusatzleistungen. Die Vergütung muss den maßgeblichen Gesetzen zur Entlohnung entsprechen, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören. FRITZ! verpflichtet sich, allen Beschäftigten einen existenzsichernden Lohn zu zahlen und dies regelmäßig anhand von anerkannten Benchmarks zu überprüfen. Bei uns gilt das Prinzip: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Für jeden Zahlungszeitraum müssen Arbeitskräfte zeitnah eine verständliche Lohnabrechnung erhalten. Jeglicher Einsatz von Zeitarbeit, die Entsendung von Arbeitskräften und die Ausgliederung von Arbeit haben unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften zu erfolgen.

Geregelte Arbeitszeiten

Wir bieten flexible Arbeitszeiten, die eine ausgewogene Work-Life-Balance und die Rücksichtnahme auf familiäre Belange ermöglichen. Die Wochenarbeitszeit darf die nach lokalem Recht geltende maximale Stundenzahl nicht überschreiten. Darüber hinaus soll die wöchentliche Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, nicht mehr als 60 Stunden betragen. Ausnahmen bilden Notfälle und außergewöhnliche Umstände. Arbeitskräften ist mindestens alle sieben Tage ein arbeitsfreier Tag zu gewähren.

Vereinigungsfreiheit und Dialog

Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeitenden, Gewerkschaften und Interessenvertretungen zu bilden und beizutreten, an Tarifverhandlungen teilzunehmen und Versammlungen durchzuführen. Wichtig ist uns eine Kultur des Vertrauens, in der konstruktiver Dialog und Zusammenarbeit willkommen sind und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird, wenn er oder sie sich daran beteiligt. Arbeitskräften und/oder ihren Vertretungen soll es möglich sein, mit der Unternehmensführung offen und ohne Angst vor Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu kommunizieren und Ideen sowie Bedenken in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken vorzubringen. Unser unternehmenseigenes Modell einer FRITZ!-Mitarbeitendenvertretung, mit gewählten Vertrauensleuten, bildet dafür eine feste Basis und gewährt einen sicheren Rahmen.

Anti-Diskriminierung und Chancengerechtigkeit

Wir pflegen einen fairen, vorurteilsfreien und respektvollen Umgang mit allen Menschen. Vielfalt ist für uns ein wichtiger Wert, der unsere Teams zu einem besseres Kundenverständnis in dynamischen Märkten befähigt. Chancengleichheit und Null-Toleranz gegenüber Diskriminierung sind für uns daher handlungsleitend. Keine Mitarbeitenden, Stellenbewerber oder Geschäftspartner dürfen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Eigenschaften unsachlich behandelt, bevorzugt, benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Jede Form der Belästigung oder von Mobbing ist untersagt. Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten fördert entsprechende Initiativen und wacht konzernweit über die Einhaltung.

Personalentwicklung durch Aus- und Weiterbildung

FRITZ! bietet seinen Mitarbeitenden hervorragende Karrierechancen und fördert die berufliche Entwicklung in jedem Abschnitt des Berufslebens. Für den Start ins Berufsleben können in Deutschland junge Menschen aus einer Vielzahl von Möglichkeiten wählen. Die Bandbreite reicht dabei von Praktikumsprogrammen, der Zusammenarbeit für Abschlussarbeiten bis zu dualen Studiengängen. Regelmäßige Trainings und individuell gestaltbare Weiterbildungsprogramme sowie eine Voneinander-Lernen-Kultur sorgen bei uns dafür, dass die Beschäftigten ihr volles Potenzial entfalten können.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Wir ergreifen im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen, Richtlinien und Normen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz aller Beschäftigten sowie zur Verhinderung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen. Zur Risikoprävention und Gesundheitsförderung zählen insbesondere der Brandschutz, persönliche Schutzausrüstungen, Notfallvorsorge und medizinische Betreuung, das Meldewesen zu Berufskrankheiten und Unfällen, der sichere Umgang mit Maschinen und die Arbeitsplatzergonomie. Eine Schlüsselfunktion nehmen umfangreiche Schulungen und Unterweisungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie jederzeit im Betrieb gut sichtbare Information zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen ein. Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller unserer Beschäftigten muss jeder Mitarbeitende an seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen zur Arbeitssicherheit einhalten.

Wahrung der Menschenrechte

Wir behandeln alle Menschen an unseren Standorten, in den Betrieben und in ihrem Umfeld gerecht, gleichberechtigt und mit Respekt. Als international tätiges Unternehmen achten wir insbesondere die Grundsätze der internationalen Charta der Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ungeachtet der Gleichwertigkeit aller Menschenrechte sind für uns von besonderer Bedeutung:

  • das Recht auf Chancengleichheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung
  • die Vermeidung jeglicher Form von Kinder- und Zwangsarbeit
  • das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • eine gerechte Bezahlung sowie Zusatzleistungen gemäß den lokalen Marktbedingungen
  • die Einhaltung geltender Regelungen zur Arbeitszeit.

Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit

Wir stellen sicher, dass jedwede Form von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit ausgeschlossen wird und wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Gleiches gilt für Menschenhandel, jedwede Form von Sklaverei, unfreiwillige Häftlingsarbeit, Schuldknechtschaft sowie andere Formen von erzwungener Arbeit. Die Bewegungsfreiheit von Mitarbeitenden im Betrieb darf nicht in unangemessener Weise eingeschränkt sein. Sie müssen jederzeit die Arbeit verlassen oder ihr Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen beenden können. Wir verurteilen alle Formen der Kinderarbeit und beschäftigen kein Kind unter dem landesspezifisch geltenden Mindestarbeitsalter, wobei die Altersgrenze von 15 Jahren auf keinen Fall unterschritten werden darf. Arbeitskräfte unter 18 Jahren (junge Arbeitskräfte) dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten, einschließlich Nachtschichten und Überstunden. FRITZ! stellt darüber hinaus einen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechenden Einsatz von Werkstudierenden und Praktikanten sicher.

Verantwortung & Gesellschaft

Bei FRITZ! ist die Grundlage für unser tägliches Handeln die Verfolgung einer langfristigen Perspektive. Aus diesem Grund ist es für uns selbstverständlich, Verantwortung für die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit unserer Produkte, Dienstleistungen und Standorte zu übernehmen. Wir streben danach, Emissionen zu reduzieren, Ressourcen sparsam einzusetzen, unseren Energieverbrauch zu senken und gesundheitliche Risiken auszuschließen. Die Produkte von FRITZ! bieten unseren Kundinnen und Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität.

Umwelt und Ressourcen

FRITZ! beansprucht die Innovationsführerschaft im Bereich Internetzugang im eigenen Zuhause. Diese umfasst nicht nur die Leistung und Funktionalität unserer Produkte, sondern wir stellen auch höchste Ansprüche an das eigene Umweltbewusstsein. Die Umweltverträglichkeit der eigenen Produkte hat für uns oberste Priorität. Wir verbessern im Rahmen des Qualitätsmanagements stetig die eigenen Produkte und Herstellungsverfahren, um Fehler zu vermeiden, den Verbrauch von Energie und Rohstoffen zu verringern sowie die ressourcenschonende Wiederverwendung oder Entsorgung unserer Produkte nach der Nutzung sicherzustellen.

Wir wollen mit unserem Handeln einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und berücksichtigen die Auswirkungen der mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Treibhausgasemissionen. Dazu messen und analysieren wir diese und verstehen es als unsere Aufgabe, daraus für emissionsrelevante Bereiche Handlungen abzuleiten. Vor diesem Hintergrund sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, sparsam und im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben mit den Ressourcen Energie, Luft, Wasser und Boden umzugehen. Abfälle sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Gefahrstoffe sind wo immer möglich durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen. Wo der Ersatz nicht möglich ist, gilt, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gegen eine Freisetzung zu gewährleisten ist.

Technische Anlagen sind im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Vorgaben zu errichten, zu betreiben, zu verändern und zu erweitern.

Darüber hinaus erkennen wir unsere Verantwortung für die nachhaltige Gestaltung unserer gesamten Wertschöpfungskette an. So bemühen wir uns bestmöglich, in unserer Lieferkette darauf hinzuwirken, dass nur Rohstoffe gewonnen und gehandelt werden, die nicht aus Konfliktregionen stammen, in denen es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung kommt.

Produktqualität und -sicherheit

Für FRITZ! ist die Sicherung einer hohen Produktqualität ein zentraler Erfolgsfaktor für die Geschäftsentwicklung. Wir streben eine hohe Kundenzufriedenheit an, wollen Fehler vermeiden und unsere Geschäftsprozesse kontinuierlich verbessern. Die jeweils geltenden technischen und rechtlichen Normen und Vorschriften sind zu identifizieren und in allen Geschäftsprozessen einzuhalten. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei der zuverlässigen und durchgängigen Einhaltung der Regeln, die z.B. durch REACH und RoHS, des Verbots oder der Beschränkung spezifischer Substanzen in Produkten oder beim Fertigungsprozess, bestimmt werden.

Unsere Produkte sind in vielen Haushalten als Alltagsbegleiter präsent und müssen daher in Bezug auf die Produktsicherheit alle Anforderungen erfüllen. Alle Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, Risiken und Gefahren, die sich aus der Verwendung unserer Produkte für Gesundheit und Sicherheit ergeben können, weitestgehend auszuschließen und im Falle des Auftretens, umgehend die Fachvorgesetzen zu informieren.

Wir verstehen dabei die Informationssicherheit unserer Produkte als Teil der Produktqualität. Unsere Kundinnen und Kunden verlassen sich darauf, dass keine sensiblen und schutzbedürftigen Informationen durch die Verwendung unserer Produkte unrechtmäßig offengelegt bzw. verbreitet werden.

Zudem sehen wir die Barrierefreiheit unserer Produkte als Teil des Qualitätsversprechens von FRITZ! an. So achten unsere Mitarbeitenden bereits im Designprozess auf die Gewährleistung barrierefreier Nutzungsmöglichkeiten der Produkte.

Governance & Ethik

FRITZ! hat sich seit seiner Gründung eine Reputation als vertrauenswürdiger Partner im Geschäfts- und Endkundengeschäft aufgebaut. Um diese im Interesse eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs zu erhalten, sind absolute Integrität sowie ethisch und rechtlich korrektes Verhalten in unserer gesamten Organisation unabdingbar.

Umgang mit Interessenkonflikten

Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie im besten Interesse des Unternehmens handeln. Das bedeutet, dass Geschäftsentscheidungen bei FRITZ! frei von jeglichem Interessenkonflikt getroffen werden sollten. Denn schon der Anschein eines Konflikts kann dem Ruf des Einzelnen und / oder des Unternehmens schaden.

Es können für jeden Mitarbeitenden Situationen entstehen, in denen die Interessen von FRITZ! nicht (vollständig) mit den persönlichen Interessen übereinstimmen. Wir wollen solche Situationen vermeiden, damit Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens unparteiisch getroffen werden können.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten – und bereits dem Anschein solcher – sind bei den zuständigen Compliance-Verantwortlichen spezielle Verfahren etabliert. Dazu zählt beispielsweise ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip, welches in der Unterschriftenrichtlinie festgehalten ist. Wenn es trotzdem zu Konfliktsituationen kommen sollte, sind diese transparent der jeweiligen Führungskraft oder den zuständigen Compliance-Verantwortlichen offenzulegen.

Korruption und Bestechung

Korruption bedeutet im Allgemeinen, dass jemand im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit oder einem öffentlichen Amt persönliche Vorteile fordert beziehungsweise annimmt oder anbietet beziehungsweise gewährt. Entsprechende Zuwendungen können etwa in einem Geschenk, einer Einladung oder einer sonstigen Gefälligkeit bestehen und demjenigen selbst oder einem Dritten, zum Beispiel einem Familienangehörigen, zugutekommen.

Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb zum Nutzen unserer Kundinnen und Kunden sowie weiterer Stakeholder. Zudem respektieren wir die Unabhängigkeit von Amtsträgern. Deshalb ist bei FRITZ! jede Form von Korruption, einschließlich sogenannter Beschleunigungszahlungen, verboten. Beschleunigungszahlungen sind Zuwendungen gegenüber einem Amtsträger, die eine routinemäßige Amtshandlung, auf die ein Anspruch besteht, initiieren oder beschleunigen sollen.

Zuwendungen in Form von Bargeld oder bargeldähnlichen Mitteln sind bei FRITZ! untersagt. Zuwendungen wie Geschenke und Einladungen sind im beruflichen Umfeld keine Seltenheit und bedürfen vor allem dann eines besonderen Augenmerks, wenn die Gefahr besteht, dass daraus persönliche Abhängigkeiten, Verpflichtungsgefühle und der Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit entstehen könnten.

Die Angemessenheit einer Zuwendung richtet sich dabei vor allem nach dem finanziellen Wert der Zuwendung, der Funktion und Stellung des Empfängers, dem zeitlichen Zusammenhang mit Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen sowie den geschäftlichen Gepflogenheiten des jeweiligen Landes. Spezifische, länderbezogene Regelungen werden gegebenenfalls in gesonderten Anweisungen festgelegt. Zuwendungen an nahestehende Dritte wie zum Beispiel Familienangehörige sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.

Mit der Anti-Korruptionsrichtlinie stellt FRITZ! allen Mitarbeitenden weitere Erläuterungen und verbindliche Handlungsanweisungen zur Vermeidung von Korruption zur Verfügung.

Geistiges und unternehmensbezogenes Eigentum

FRITZ! respektiert Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das Know-how seiner Geschäftspartner. Ohne deren ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung werden diese von FRITZ! weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben. Alle Mitarbeitenden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Betriebsvermögen Dritter zu tun haben, sind angehalten, dieses mit Sorgfalt zu behandeln und nicht missbräuchlich einzusetzen.

Wir erwarten darüber hinaus von allen Mitarbeitenden einen gewissenhaften, sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Vermögenswerten von FRITZ!. Hierzu zählen sowohl materielle Wirtschaftsgüter (z. B. Firmenwagen oder IT-Ausstattung), als auch immaterielles Betriebsvermögen, wie etwa firmeneigene Patente, Lizenzen, Genehmigungen, Zertifikate sowie nicht öffentlich zugängliche Geschäftsinformationen.

Fairer Wettbewerb

Wir bekennen uns ohne Einschränkungen zum fairen Wettbewerb und zur Einhaltung der anwendbaren kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Verletzungen werden nicht toleriert und bei Vorliegen sanktioniert. Besonders bei der Mitarbeit in Verbänden und Interessenvertretungen ist strikt auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Selbst der Anschein jeglichen wettbewerbswidrigen Verhaltens ist zu vermeiden.

Die Richtlinie Kartellrecht enthält detailliertere Erläuterungen zum Thema Kartell- und Wettbewerbsrecht. Sie stellt allen Mitarbeitenden konkrete und verbindliche Handlungsanweisungen zur Verfügung.

Verantwortungsbewusstes Marketing

FRITZ! achtet auf die Grundsätze fairer Werbung, mit der die Interessen der Kundinnen und Kunden geschützt sowie die vertrauensvollen und langfristigen Beziehungen zu ihnen gestärkt werden. So gewährleistet FRITZ! überprüfbare Produktversprechen, transparente Preis- und Garantieregelungen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Verzicht auf unlautere Vergleiche mit Wettbewerbern sowie die Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen im Kontext von Werbung.

Geldwäsche

FRITZ! befolgt die gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention. Wir beteiligen uns nicht an Geldwäscheaktivitäten. Bei ungewöhnlichen Finanztransaktionen, die einen Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten begründen könnten oder bei sonstigen Zweifeln über die Zulässigkeit von Transaktionen, ist die Geschäftsführung unverzüglich einzubeziehen.

Zahlungen von und an FRITZ! in bar sind – außer in Bagatellfällen – untersagt. Im Übrigen sind Zahlungen so zu gestalten, dass sie mit dem Steuerrecht sowie den Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche und zur Korruptionsprävention vereinbar sind.

Embargogesetze und Handelssanktionen

Die internationalen Geschäftsaktivitäten von FRITZ! können unter geltenden Handelssanktionen und Handelsembargogesetzen zu Herausforderungen führen. Handelsembargogesetze und -vorschriften verbieten im Allgemeinen Unternehmen mit Sitz in einem bestimmten Land Geschäfte in einem anderen bestimmten Land durchzuführen. Die Unternehmen und damit alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, stets in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften in Bezug auf Embargogesetze und Handelssanktionen zu handeln. FRITZ! überwacht die Einhaltung dieser Embargos und Sanktionen.

Datenschutz

Der Schutz von Daten, Vermögenswerten, Mitarbeitenden, Besuchenden, Informationssystemen, Räumlichkeiten und Telekommunikationsnetzen vor feindseligen Handlungen und ggf. vor Wettbewerbern ist von größter Bedeutung für unseren Erfolg. Vertrauliche Informationen jeder Art (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Designs, Skizzen, technische oder wirtschaftliche Daten) dürfen nicht an Unbefugte – weder intern noch extern – weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hinaus. Zum Schutz solcher Informationen ist diese Geheimhaltungsvereinbarung auch mit unseren Geschäftspartnern vertraglich sicherzustellen.

Bezüglich des Schutzes privater Informationen verpflichtet sich FRITZ!, den angemessenen Erwartungen seiner Geschäftspartner, einschließlich Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Mitarbeitende, gerecht zu werden. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen sind die einschlägigen Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit (z.B. die Datenschutzgrundverordnung) sowie die behördlichen Vorschriften zu beachten.

Die unternehmensweiten Datenschutzhinweise enthalten weitere und konkretere Informationen zu diesem Themenkomplex.

Buchführung und Dokumentation

Der erfolgreiche Geschäftsbetrieb und die Integrität der Informationen bei FRITZ! sind auch von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Geschäftsunterlagen sowie einer transparenten und wahrheitsgemäßen Kommunikation darüber abhängig. Daher sind alle relevanten Papier- und elektronischen Aufzeichnungen korrekt und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Richtlinien von FRITZ! zur Datenaufbewahrung (inkl. der anwendbaren Aufbewahrungsfristen) zu führen.

In den Büchern, Aufzeichnungen oder Konten von FRITZ! dürfen keine falschen oder irreführenden Eintragungen vorgenommen werden. Finanzmittel des Unternehmens dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die in den zu Grunde liegenden Unterlagen aufgeführt sind.

Regeln für externe Kommunikation

Mitarbeitende, die sich öffentlich – auch in sozialen Medien - über FRITZ! äußern, prägen damit das Bild unseres Unternehmens bei Stakeholdern wie Kunden, Medien, Geschäftspartnern, Bewerbern und Kapitalmarktakteuren. Bei privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit muss daher eindeutig erkennbar sein, dass es sich nicht um die Auffassung von FRITZ! handelt. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung sozialer Medien. Offizielle Stellungnahmen erfolgen bei FRITZ! ausschließlich durch Personen, die dazu autorisiert sind.